Zurück in die Heimat

Die Schweizer Firma Oase der Ewigkeit ermöglicht Angehörigen den oft genannten Wunsch, die Asche der Verstorbenen nicht beizusetzen, sondern die Urne als Andenken an einen geliebten Menschen zu behalten. Dies wird durch das Schweizer Bestattungsgesetz ermöglicht, in welchem festgelegt ist, dass jeder über die Kremierungsasche der Verstorbenen frei verfügen kann. Sie erwerben hierbei eine Almwiesenbestattung für die mögliche spätere Bestattung in der Schweiz. Darauffolgend wird eine Urnenanforderung aus der Schweiz vorbereitet und die Kremierungsasche in die Schweiz gesendet. Ist die Kremierungsasche in der Schweiz angekommen, gelten die Schweizer Bestattungsbestimmungen. Die Firma Oase der Ewigkeit darf Ihnen nun die „Urnenübergabe zur freien Verfügung“ anbieten und sendet die Urne „zur freien Verfügung“ wieder nach Deutschland.

Es besteht daraufhin stets die nicht befristete Zusage, dass die Kremierungsasche zu jeder Zeit auf den Almwiesen oder am Waldrand in den Schweizer Bergen beigesetzt werden kann. Alternativ kann auch später eine Bergbachbestattung erfolgen, bei der die Kremierungsasche in einen Bergbach eingestreut wird, welcher diese über die Rhone bis zum Mittelmeer trägt.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden.