Erdbestattung
Die Erdbestattung gehört zu den ältesten und zugleich traditionellsten Bestattungsarten. Bei dieser Form der Beisetzung wird der Verstorbene in einem Sarg in der Erde bestattet. Die Trauerfeier findet in der Regel in einer Kirche oder Trauerhalle statt, anschließend erfolgt die Beisetzung auf dem Friedhof.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Grabarten vor, die für eine Erdbestattung in Frage kommen können. Die genauen Regelungen können je nach Friedhof variieren.
Wahlgrab
Ein Wahlgrab ermöglicht es, die Lage der Grabstelle selbst zu bestimmen. Es ist für Sargbestattungen vorgesehen und kann als Einzelwahlgrab (1 Grabplatz), Doppelwahlgrab (2 Grabplätze) oder mehrstelliges Wahlgrab erworben werden. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel 25 bis 30 Jahre und kann auf Wunsch verlängert werden. Die Pflege obliegt den Hinterbliebenen, die das Grab nach ihren Vorstellungen gestalten dürfen. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Grabstein oder eine Grabplatte.
Belegung: einzel-, zwei- oder mehrstellig möglich
Lage: frei wählbar
Nutzungsdauer: meist 25–30 Jahre, verlängerbar
Pflege: Verpflichtung durch die Hinterbliebenen über gesamte Nutzungsdauer
Gestaltung: individuelle Bepflanzung erlaubt
Kennzeichnung: Grabstein oder Grabplatte
Reihengrab
Das Reihengrab wird der Reihe nach vom Friedhof vergeben, die Lage der Grabstelle kann daher nicht ausgesucht werden. Es ist für Sargbestattungen vorgesehen und umfasst immer nur einen Grabplatz. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel 25 bis 30 Jahre und kann nicht verlängert werden. Die Pflege liegt bei den Hinterbliebenen, die das Grab nach eigenen Vorstellungen bepflanzen dürfen. Als Kennzeichnung dient ein Grabstein oder eine Grabplatte.
Belegung: ein einzelner Grabplatz, Vergabe der Reihe nach
Lage: vom Friedhof festgelegt
Nutzungsdauer: meist 25–30 Jahre, nicht verlängerbar
Pflege: durch die Hinterbliebenen über gesamte Nutzungsdauer
Gestaltung: individuelle Bepflanzung erlaubt
Kennzeichnung: Grabstein oder Grabplatte
Rasenwahlgrab
Das Rasenwahlgrab unterscheidet sich dadurch, dass die Grabfläche überwiegend mit Rasen bedeckt ist. Es kann als Einzel-, Doppel- oder mehrstelliges Grab erworben werden, wobei die Lage frei gewählt werden darf. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel 25 bis 30 Jahre und kann verlängert werden. Die Rasenpflege übernimmt der Friedhof für die gesamte Nutzungsdauer. Eine individuelle Bepflanzung ist nicht gestattet. Als Kennzeichnung dient ein Grabstein oder eine Grabplatte.
Belegung: einzel-, zwei- oder mehrstellig möglich
Lage: frei wählbar
Nutzungsdauer: meist 25–30 Jahre, verlängerbar
Pflege: Rasenpflege übernimmt der Friedhof
Gestaltung: Keine individuelle Bepflanzung möglich
Kennzeichnung: Grabstein oder Grabplatte
Bitte beachten Sie, dass die genauen Bestimmungen und Möglichkeiten je nach Friedhof unterschiedlich sein können. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den jeweils geltenden Regelungen.