Erdbestattung

Die Erdbestattung ist eine der traditionellen und gängigsten Bestattungsarten. Hier wird der Verstorbene in einem Sarg der Erde übergeben.

Grabarten:

  • Wahlgräber:
    Grabstätten mit ein oder mehreren Beisetzungsplätzen. Die Angehörigen haben die Möglichkeit sich die Lage der Grabstelle auf dem Friedhof auszusuchen. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre und das Nutzungsrecht kann auf Wunsch nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.
  • Reihengräber:
    Diese Gräber werden auf dem Friedhof der Reihe nach vergeben und die genaue Lage der Grabstelle kann nicht ausgesucht werden. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre und das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
  • Rasengräber:
    Einzelgräber auf einem Rasenfeld, die der Reihe nach belegt werden oder auch ausgesucht werden können. Meistens werden diese bei einer gesetzlich vorgegebenen Ruhezeit von 25 Jahren vergeben.

 

(Die oben genannten Angaben zu den Grabarten können auf den unterschiedlichen Friedhöfen variieren.)