Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene eingeäschert und anschließend auf einem Friedhof Ihrer Wahl in einer Urne beigesetzt.


Grabarten:

  • Urnenwahlgräber:
    Die Hinterbliebenen können das Urnengrab selbst auswählen und mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung ist es möglich, hier mehrere Urnen beizusetzen.
  • Wahlgräber:
    Diese Gräber, die für Erdbestattungen vorgesehen sind, können auch mit Urnen belegt werden. In der Regel ist es möglich, dass hier mehrere Urnen beigesetzt werden können.
  • Urnenrasenwahlgräber:
    In diesen Gräbern, die für Feuerbestattungen vorgesehen sind, können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
  • Namenlose Urnenrasengräber:
    Die anonyme Urnenbeisetzung erfolgt auf einem vorgesehenen Feld, das die Friedhofsverwaltung festlegt. Hier werden weder Grabschmuck, Grablagenkennzeichnung noch Grabstein zugelassen.

Anonyme Bestattung

Auf Wunsch gibt es die Möglichkeit die Urne in einem anonymen Gräberfeld beizusetzen.

(Die oben genannten Angaben zu den Grabarten können auf den unterschiedlichen Friedhöfen variieren.)