Stand: 28. Juli 2020 – keine Änderungen der bisherigen Maßnahmen auf den Friedhöfen vom 11. Juni 2020
Aktualisierung vom 11. Juni 2020 – eingeschränkte Öffnung der Kapellen und Kirchen unter Auflagen sowie Erhöhung der Anzahl an Personen, die am Gang zum Grab teilnehmen dürfen und Verbot des Erd- und Blumenwurfes an der Grabstelle
Liebe Besucherinnen und Besucher,
aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der COVID-19, besser bekannt als Corona Virus, erhalten wir täglich neue Informationen, welche auch ganz besonders die Bestattungsbranche betreffen. Der Bestattungsbereich ist besonders schützenswert, da es bei Trauerfeiern zum Zusammentreffen vieler Menschen aus den verschiedensten Wohnorten kommt. Aufgrund der stetigen Neubewertung der Gefahrenlage in Bezug auf die aktuelle Situation ist es größtenteils wieder möglich, dass Trauerfeiern unter Auflagen wieder in Kapellen und Kirchen stattfinden können und diese nicht wie bisher generell geschlossen sind. Weiterhin sind wir dennoch angehalten Trauerfeiern möglichst im kleinen Kreis durchzuführen, da die Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern weiterhin beschränkt ist. Wir bedauern dies natürlich einerseits zutiefst, aber können dies auch nachvollziehen, da der Schutz unserer Mitmenschen an oberster Stelle steht. Wir möchten sowohl unsere Kunden als auch unsere Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion schützen und haben daher die Präventionsmaßnahmen nochmals verstärkt.
Wichtig ist bei der Öffnung der Trauerhallen zu beachten, dass aufgrund des Aufwands in Bezug auf die umfassende Reinigung der Kapellen und Kirchen durch die betreffenden Kirchenverwaltungen festgelegt wurde, dass in der Regel nur eine Trauerfeier am Tag stattfinden darf. Es ist aber auch weiterhin möglich, die Trauerfeiern, wie bisher vorgeschrieben, ausschließlich im Außenbereich der Trauerhallen mit maximal 50 Personen (Stand: 28.07.2020) abzuhalten, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können – hier stehen dann mehrere Termine am Tag zur Auswahl.
Wichtig: Innerhalb der Räumlichkeiten der Kirchen und Kapellen gilt, die von der jeweiligen Kirchenverwaltung beschlosse Maximalanzahl an Teilnehmern (zum Beispiel 24 Personen in der Kapelle Schortens).
Weiterhin gelten beispielhaft für Trauerfeiern in der Friedhofskapelle in Schortens aktuell folgende Bestimmungen – welche im Hygienekonzept der Kirchenverwaltung geschrieben stehen:
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen, die nötig sind, um Trauerfeiern in dieser Zeit in der Kapelle durchführen zu dürfen und wir möchten Sie im Sinne aller Teilnehmer bitten die Auflagen zu befolgen, damit die Kapelle auch in Zukunft weiterhin genutzt werden darf.
Wir wissen, dass sämtliche neuen Vorschriften und Maßnahmen, welche in unserem Berufsfeld getroffen werden, zunächst für die Hinterbliebenen schwer nachzuvollziehen sind, weil diese auch in den individuellen Prozess der Trauer eingreifen. Wir arbeiten aber Hand in Hand mit den Behörden, den Friedhofsverwaltungen und dem Krematorium zusammen, um dennoch einen Kompromiss zwischen einer würdevollen als auch persönlichen Verabschiedung und der Risikominimierung zu finden.
Selbstverständlich versuchen wir weiterhin all ihre Wünsche in Bezug auf die Trauerfeier zu erfüllen und beraten Sie gerne im Hinblick auf die Möglichkeiten einer Abschiednahme. Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht uns anzurufen, wir stehen Ihnen auch in dieser schwierigen Zeit helfend zur Seite.
Wir danken im Namen aller Institutionen für ihr Verständnis und halten Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
Ihr Team von Bestattungen Hermann Janßen
(aktualisierte Fassung vom 28.07.2020)