Vorsorge

  • selbst bestimmen
  • Notwendiges erledigen
  • Verantwortung in eigener Sache übernehmen
  • Angehörige entlasten


„Weißt du eigentlich, wie du mal bestattet werden willst?“ Würden Sie so eine Frage Ihren Eltern oder Ihrem Lebenspartner stellen? Würden Sie mit Ihren Kindern oder Freunden über den eigenen Tod sprechen? Solche Fragen sind manchmal unangenehm, manchmal aber auch der Beginn eines ernsten, bewegenden und guten Gesprächs. Stirbt ein geliebter Mensch, so bricht eine Welt zusammen. Es ist eine Zeit der intensiven Gefühle, der Höhen und Tiefen – oft auch der Verzweiflung. Tod und Trauer werden in unserer Leistungsgesellschaft häufig verdrängt. Wer den Tod zu Lebzeiten tabuisiert, konfrontiert seine Angehörigen nach dem Todesfall mit Entscheidungen, die nicht immer leicht sind.

vorsorge

Es gibt daher eine Reihe guter Gründe, sich um die letzten Dinge rechtzeitig zu kümmern. Entweder möchte man als Alleinstehender sicher sein, dass alles im eigenen Sinne abläuft oder weil Verwandte und Freunde nicht unmittelbar erreichbar sind. Oft ist es auch der Wunsch Angehörige von den anstehenden Entscheidungen zu befreien, die die Abwicklung einer Bestattung erfordert. Wir können Ihnen nach Ihren Wünschen eine Bestattung mit einer detaillierten Kostenaufstellung zusammenstellen und diese schriftlich bzw. vertraglich für Sie festhalten.

Eine weitere Möglichkeit, die wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der „Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ bieten, ist die finanzielle Absicherung der Bestattung. Hierbei können Sie einen frei gewählten Betrag bei der „Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ einzahlen, auf welchen nur Sie jederzeit zugreifen können. Weitere Vorteile sind, dass das Geld mündelsicher angelegt wird und das selbst Dritte, wie zum Beispiel Betreuer, keinerlei Zugriff auf den hinterlegten Betrag haben.

Es ist daher möglich, die komplette eigene Bestattung schriftlich zu fixieren sowie diese finanziell vollständig abzusichern.

Bitte beachten Sie auch den unten befindlichen Hinweis, dass sich ein Testament nicht zur Bestattungsvorsorge eignet.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich gerne an uns.

Welche Unterlagen sollten Sie griffbereit haben?

  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienbuchauszug bei Heirat nach 1958)
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • bei Rentnern/Pensionären: sämtliche Rentenbescheide der Rententräger (Betriebs- und Zusatzrente) und Pensionen
  • evtl. Lebens- oder Sterbegeldpolicen
  • für Ab- und Ummeldungen alle Versichertennummern oder Mitgliedsnummern von z. B. Krankenversicherungen, privaten Zusatzversicherungen sowie von Vereinen und Abonnements


Diese Unterlagen sollten Sie, sofern möglich, in einem gesonderten Ordner an einer allen Familienangehörigen bekannten Stelle aufbewahren, damit diese jederzeit griffbereit sind.

testament

Testament

Achtung: Ein Testament eignet sich nicht zur Bestattungsvorsorge.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass das Testament zur Bestattungsvorsorge, beziehungsweise zur Regelung der eigenen Bestattung geeignet ist. Allerdings ist genau das Gegenteil die Realität, da das Testament normalerweise ca. 6-8 Wochen nach einem Todesfall vom Nachlassgericht eröffnet wird und die Bestattung dann normalerweise bereits erfolgt ist.

Folglich eignet sich ausschließlich die Bestattungsvorsorge zur sicheren Regelung der Bestattung zu Lebzeiten.

Ein Testament erstellen, entweder handschriftlich oder notariell aufgenommen.

  • Ein Testament muss handschriftlich unterschrieben sein. Die Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Ort und Datum der Niederschrift sind ebenso äußerst wichtig.
  • Ein notarielles Testament wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, auch kennt er die steuerlichen Folgen.


In der Regel können Sie frei bestimmen, wer, was und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen nutzen soll.

Sie können zum Beispiel:

  • Abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen
  • Wohltätige Organisationen als Erbe bestimmen
  • Jemanden enterben (außer Pflichtteil)
  • freie Erben bestimmen