Bestattungsvorsorge
– selbst bestimmen, Angehörige entlasten

Warum Vorsorge wichtig ist

„Weißt du eigentlich, wie du mal bestattet werden willst?“ – würden Sie eine solche Frage Ihren Eltern oder Ihrem Partner stellen? Würden Sie mit Ihren Kindern oder Freunden über Ihren eigenen Tod sprechen? Solche Gespräche sind oft unangenehm, manchmal aber auch der Beginn eines ernsten, bewegenden und sehr guten Austauschs. Stirbt ein geliebter Mensch, bricht für viele eine Welt zusammen. Es ist eine Zeit voller Emotionen – mit Höhen, Tiefen, Erinnerungen, Verzweiflung. Und während all das geschieht, müssen zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. In unserer schnelllebigen Gesellschaft werden Tod und Trauer häufig verdrängt. Wer sich jedoch zu Lebzeiten nicht mit dem Thema befasst, hinterlässt seinen Angehörigen nach dem Tod eine Vielzahl schwieriger Fragen und Entscheidungen – oft unter Zeitdruck.

Was eine Bestattungsvorsorge leistet

Es gibt viele gute Gründe, sich frühzeitig mit der eigenen Bestattung zu beschäftigen.

•  Sie möchten sicherstellen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird.
•  Sie leben allein oder Ihre nächsten Angehörigen sind im Ernstfall nicht sofort erreichbar.
•  Sie wollen Ihre Familie bewusst von schwierigen Entscheidungen entlasten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, alle Wünsche rund um Ihre eigene Bestattung mit uns zu besprechen – vom Ablauf bis zur Ausstattung. Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Kostenaufstellung. Alle Absprachen werden schriftlich festgehalten – verbindlich und übersichtlich.

Bild von einem Block mit der Aufschrift Vorsorge und einem Kugelschreiber auf dem Block. Im Hintergrund liegt links ein Blumenstrauß und rechts steht eine Kerze

Finanzielle Absicherung

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG können Sie Ihre Bestattungskosten auch finanziell absichern. Sie zahlen einen frei gewählten Betrag in ein Treuhandkonto ein, auf das nur Sie persönlich Zugriff haben.

Ihre Vorteile:
•  Das Geld wird mündelsicher und verzinst angelegt.
•  Weder Dritte noch Betreuer haben Zugriff auf das Guthaben.
•  Die Treuhandeinlage ist zweckgebunden für Ihre Bestattung.
•  Nur Sie können das Konto jederzeit kündigen.

So können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche nicht nur geregelt, sondern auch finanziert sind – ganz unabhängig von späteren Umständen.

Das Bild zeigt gestapelte Münzen vor einem Papierstapel auf dem ein Kugelschreiber und ein Taschenrechner liegt. Im Hintergrund liegt eine schwarze Ledermappe.

Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

Damit im Todesfall alles reibungslos abläuft, ist es hilfreich, wichtige Dokumente an einem bekannten und zugänglichen Ort bereitzuhalten. Idealerweise in einem beschrifteten Ordner, den auch Ihre Angehörigen kennen.

Folgende Unterlagen sollten darin enthalten sein:
•  bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienbuchauszug bei Heirat nach 1958)
•  bei Ledigen: Geburtsurkunde
•  bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
•  bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
•  Personalausweis
•  Krankenversicherungskarte
•  alle Rentenbescheide (z. B. gesetzliche, betriebliche und Zusatzrenten) oder Pensionsbescheide
•  Lebens- oder Sterbegeldversicherungen (mit originalen Policen)
•  Mitglieds- oder Versichertennummern von Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen, Vereinen, Abonnements etc.

 

Das Bild zeigt einen Ordner mit der Aufschrift "Bestattungsvorsorge", welcher auf einer Holztischplatte steht

Warum ein Testament nicht ausreicht

Wichtig: Ein Testament ist kein geeignetes Mittel zur Bestattungsvorsorge.

Ein häufiger Irrtum ist, dass im Testament Wünsche zur Bestattung geregelt werden können. Tatsächlich wird ein Testament jedoch erst etwa 6–8 Wochen nach dem Todesfall durch das Nachlassgericht eröffnet – zu einem Zeitpunkt, an dem die Bestattung längst stattgefunden hat.

Ein Testament ist wichtig zur Regelung Ihres Nachlasses – nicht jedoch für die Gestaltung und Organisation der Bestattung.

So erstellen Sie ein Testament richtig

Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1) Eigenhändiges Testament:
•  muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein
•  mit vollem Vor- und Nachnamen
•  mit Ort und Datum

2) Notarielles Testament:
•  wird durch einen Notar erstellt und amtlich verwahrt.
•  ist besonders sicher und klar in der Formulierung.
•  berücksichtigt steuerliche Auswirkungen

Im Testament können Sie bestimmen:
•  wer was erben soll (abweichend von der gesetzlichen Erbfolge)
•  ob Organisationen bedacht werden
•  ob bestimmte Personen enterbt werden (außer Pflichtteil)
•  welche Bedingungen für Erben gelten

Bild eines aufgerollten Testaments mit Wachssiegel und Kordel

Unser Angebot für Ihre Vorsorge

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen:
•  Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, Naturbestattung etc.)
•  Gestaltung von Zeitungsanzeigen und sämtlicher Drucksachen
•  Gestaltung der Trauerfeier
•  Musikwünsche, Blumenschmuck, Ablauf
•  Grabauswahl
•  Kostenrahmen und Finanzierungswünsche
•  mögliche finanzielle Absicherung über die Treuhand

Alles wird schriftlich dokumentiert und Sie erhalten nach dem Gespräch ein Besprechungsprotokoll und eine aktuelle Kostenaufstellung für Ihre Unterlagen oder für Angehörige.

Sprechen Sie mit uns – vertraulich und unverbindlich

Sie haben Fragen oder möchten einen Beratungstermin vereinbaren? Sprechen Sie uns gerne an.

Bestattungsvorsorge bedeutet: Klarheit schaffen. Angehörige entlasten. Eigene Wünsche respektieren.

Das Bild zeigt zwei Personen an einem Tisch, auf welchem sich 2 Dokumente befinden. Eine Person hat einen Stift und macht Notizen.